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Ab dem 1. Januar 2027 soll die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu aufgestellt werden. Die bisherige Riester-Welt wird nicht einfach nur kosmetisch überarbeitet, sondern durch neue Produktformen, neue Förderregeln und mehr Kapitalmarktorientierung ergänzt beziehungsweise ersetzt. Bundestag und Bundesrat haben der Reform inzwischen zugestimmt; die neuen Produkte können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
Das klingt erst einmal positiv. Mehr Renditechancen, mehr Flexibilität, einfachere Förderung, weniger starre Garantien. Und ja: Viele Punkte gehen in die richtige Richtung, aber Altersvorsorge bleibt Altersvorsorge. Es geht um Entscheidungen mit einer Laufzeit von Jahrzehnten. Genau deshalb sollte niemand vorschnell Altverträge kündigen, auf tolle, neue Werbeversprechen reagieren oder sich durch neue Depot-Angebote unter Druck setzen lassen.
Die zentrale Frage ist nicht: „Ist das neue Altersvorsorgedepot gut oder schlecht?“, sondern „Passt es zu meinem Leben, meiner Einkommens- und Steuersituation, meinem bestehenden Vertrag und meinem Ruhestandsziel?“
Stand: Juni 2026 – Regelungen können sich ändern.
Inhaltsverzeichnis
- Was ändert sich ab 2027 bei der privaten Altersvorsorge?
- Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
- Wie funktioniert die neue Förderung?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Warum Kosten jetzt noch wichtiger werden
- Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente: Chance oder Risiko?
- Für wen die Reform interessant sein kann
- Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Fazit
Was ändert sich ab 2027 bei der privaten Altersvorsorge?
Die Reform soll die geförderte private Altersvorsorge renditestärker, flexibler und verständlicher machen. Künftig soll es neben Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie geben. Damit wird die Tür für stärker kapitalmarktorientierte Lösungen geöffnet, also etwa für global gestreute Aktienanlagen oder ETF-basierte Konzepte.
Grob gesagt entstehen künftig drei Richtungen:
- Das Altersvorsorgedepot
Hier steht die Kapitalmarktorientierung im Vordergrund. Das bedeutet mehr Renditechancen, aber auch Wertschwankungen. Eine Garantie gibt es nicht zwingend. - Das Standarddepot Altersvorsorge
Dieses soll besonders einfach und kostengünstig sein. Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt. - Garantieprodukte
Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben Produkte mit Garantie möglich. Künftig soll es neben 100 Prozent Garantie auch eine niedrigere Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beträge geben. Das kann mehr Renditechancen ermöglichen, bleibt aber ein anderer Ansatz als ein reines Depotmodell.
Grundsätzlich ist das ein Fortschritt. Die alte Riester-Welt war für viele Menschen zu starr, zu kompliziert und durch hohe Garantievorgaben oft renditeschwach. Aber mehr Auswahl löst noch kein Vorsorgeproblem, denn mehr Auswahl bedeutet auch mehr Verantwortung bei der Entscheidung.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das neue Altersvorsorgedepot soll eine staatlich geförderte, kapitalmarktorientierte Altersvorsorge ermöglichen. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen steht nicht mehr zwingend eine lebenslange Garantie im Mittelpunkt. Stattdessen soll das Geld stärker in chancenreichere Anlagen fließen können.
Die Verbraucherzentrale beschreibt das staatlich organisierte Standardprodukt als Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 eine standardisierte, breit gestreute und kostengünstige Anlage ermöglichen soll. Details zum staatlichen Standardprodukt werden allerdings noch im Rahmen einer Verordnung beraten.
Das ist wichtig: Das neue Produkt ist beschlossen, aber die praktische Umsetzung ist noch nicht vollständig sichtbar. Welche Anbieter gute Lösungen liefern, wie die tatsächlichen Kosten aussehen, welche Fonds eingesetzt werden, wie flexibel Wechsel funktionieren und wie gut die Bedingungen im Kleingedruckten sind – all das muss man sich konkret anschauen, sobald die Produkte real am Markt sind.
Ein Altersvorsorgedepot ist also keine automatische Verbesserung. Vielmehr ist es ein (weiteres) Werkzeug. Und wie bei jedem Werkzeug gilt: Entscheidend ist, ob es zum Ziel passt. Denken Sie an das Beispiel mit dem Hammer und dem Wändestreichen aus unserem Artikel „Konzept schlägt Produkt.“.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Die Förderung soll ab 2027 einfacher werden. Statt der bisherigen starren Riester-Zulagenlogik richtet sich die Grundzulage künftig stärker nach der eigenen Einzahlung.
Die folgende Übersicht zeigt vereinfacht, wie die neue Zulagenförderung für Neuverträge ab 2027 aufgebaut sein soll:

Auf den ersten Blick wirkt diese Förderung attraktiv, besonders für Familien, junge Sparer und Menschen, die mit überschaubaren Monatsbeiträgen starten möchten. Entscheidend ist aber nicht nur die Höhe der Zulage, sondern auch, ob die Förderung nach Kosten, Steuern, Laufzeit und persönlicher Ruhestandsplanung wirklich einen Vorteil bringt. Eine derartige Förderung ist auch nur dann wertvoll, wenn das Gesamtkonzept stimmt und die Lösung in Ihre Ruhestandsplanung passt.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden. Das ist einer der wichtigsten Punkte für Verbraucher.
Ein bestehender Riester-Vertrag muss nicht automatisch gekündigt, beitragsfrei gestellt oder übertragen werden. Ein Wechsel in die neue Förderwelt kann möglich sein, aber er muss ordentlich geprüft werden. Beim Wechsel in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Außerdem ist ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung nicht mehr möglich.
Deshalb ist jedes pauschale „Altvertrag raus, neues Depot rein“ fragwürdig, um nicht zu sagen unseriös. Ein alter Vertrag kann Schwächen haben, ja. Er kann zu teuer, zu unflexibel oder zu renditeschwach sein, aber er kann auch Vorteile enthalten, die man nicht leichtfertig verwerfen sollte. Alte Garantien, bestehende Förderbedingungen, bereits aufgebaute Zulagen, steuerliche Besonderheiten oder eine Auszahlungsstruktur, die in der Tat zur persönlichen Situation passt.
Warum Kosten jetzt noch wichtiger werden
Die Kostenfrage wird durch die Reform noch interessanter. Das Standarddepot soll eine Effektivkostenquote von maximal 1,0 Prozent haben. Das klingt niedrig, ist aber über lange Laufzeiten trotzdem nicht ganz harmlos. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass selbst eine Effektivkostenquote von 1,0 Prozent über 40 Jahre einen erheblichen Teil der Kapitalmarkterträge aufzehren kann.
Und noch wichtiger: Diese Kostengrenze gilt nur für Standarddepots. Daneben können Anbieter weitere Altersvorsorgeverträge anbieten, bei denen der Kostendeckel nicht zwingend greift. Die Verbraucherzentralen warnen deshalb ausdrücklich vor teureren „Premium“-Modellen, zusätzlicher Fondsauswahl oder Betreuungsleistungen, die am Ende deutlich höhere Kosten verursachen können.
Das bedeutet für Verbraucher:
Ein günstiges Produkt ist nicht automatisch passend.
Ein teureres Produkt ist nicht automatisch schlecht.
Aber hohe Kosten müssen einen echten, nachvollziehbaren Mehrwert liefern. Bei Altersvorsorge zählt was nach Kosten, Steuern und Laufzeit übrig bleibt.
Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente: Chance oder Risiko?
Eine weitere große Änderung betrifft die Auszahlungsphase. Bisher war bei Riester-Verträgen grundsätzlich eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen, künftig soll mehr Flexibilität möglich sein. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- „eine lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende;
- ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlungsplan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr.“
So das Bundesfinanzministerium.
Ein Auszahlungsplan kann zu höheren monatlichen Auszahlungen führen als eine klassische lebenslange Rente. Dafür trägt der Sparer aber stärker das Risiko, sehr alt zu werden und später keine Zahlung aus diesem Vertrag mehr zu erhalten. Aber auch hier gilt: Es gibt keine pauschal richtige Antwort. Wer familiär vorbelastet ist, sehr langfristig plant, andere lebenslange Rentenbausteine hat oder bewusst Vererbbarkeit möchte, bewertet diese Frage anders als jemand, der maximale Sicherheit bis ans Lebensende sucht.
Altersvorsorge ist keine reine Produktentscheidung, sondern vielmehr eine Lebensplanungsentscheidung.
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Für wen die Reform interessant sein kann
Die Reform kann besonders interessant sein für Menschen, die langfristig vorsorgen wollen, Kapitalmarktschwankungen aushalten können und staatliche Förderung sinnvoll in ihre Gesamtstrategie einbinden möchten.
Relevant kann sie vor allem sein für:
- Familien mit Kindern, weil die neue Kinderzulage bei passenden Eigenbeiträgen attraktiv sein kann.
- Jüngere Sparer, weil frühes Beginnen durch lange Laufzeit und Berufseinsteigerbonus begünstigt wird.
- Selbständige und bestimmte berufsständisch Versorgte, weil der förderberechtigte Personenkreis erweitert wird. Künftig sollen unter anderem selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG und abgegebener Steuererklärung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.
- Menschen mit hohem Steuerbewusstsein, weil geförderte Altersvorsorge in der Ansparphase steuerlich begünstigt wird und Leistungen später nachgelagert besteuert werden. Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge in den Altersvorsorgeverträgen nicht besteuert; besteuert wird erst in der Auszahlungsphase.
Aber: Gerade für steuerlich gut aufgestellte Haushalte muss sorgfältig verglichen werden. Ein normales ETF-Depot, eine versicherungsbasierte Altersvorsorge, eine Basisrente, ein bestehender Riester-Vertrag oder eine Kombination mehrerer Bausteine können je nach Ziel, Einkommen, Liquiditätsbedarf und Ruhestandsplanung sinnvoll(er) sein.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Das Wichtigste zuerst: Nicht hektisch handeln. Die Verbraucherzentralen warnen bereits vor einer Verkaufswelle neuer Verträge und empfehlen, sich unabhängig zu informieren sowie insbesondere die Konditionen des staatlich organisierten Standardprodukts abzuwarten. Es besteht kein Grund für voreilige Abschlüsse.
Aus unserer Sicht sind jetzt diese vier Schritte sinnvoll:
- Bestehende Verträge nicht vorschnell verändern
Kündigen Sie keinen Riester-Vertrag, stellen Sie ihn nicht unüberlegt beitragsfrei und übertragen Sie ihn nicht allein aufgrund einer Werbeanzeige oder eines Depotvergleichs. - Förderquote und Kosten prüfen
Rechnen Sie durch, welche Förderung Sie tatsächlich erhalten würden. Entscheidend ist nicht die maximale Zulage auf dem Papier, sondern Ihre persönliche Förderquote nach Eigenbeitrag, Kinderzahl, Steuersituation und Laufzeit. - Steuerliche Wirkung einordnen (lassen)
Geförderte Altersvorsorge verschiebt die Besteuerung häufig in die Zukunft. Das kann sinnvoll sein, muss aber zur späteren Einkommenssituation passen. Besonders bei höheren Einkommen sollte man nicht nur auf die Förderung schauen, sondern auf das Nettoergebnis im Ruhestand. - Das Thema in die gesamte Ruhestandsplanung integrieren
Die neue Altersvorsorge sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss zur gesetzlichen Rente, betrieblichen Altersversorgung, bestehenden Versicherungen, Depotvermögen, Immobilien, Liquidität und Steuerstrategie passen.
Denken Sie stets daran: Konzept schlägt Produkt. Immer.
Fazit
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist für Verbraucher relevant, klar. Sie bringt neue Chancen, vor allem durch mehr Kapitalmarktorientierung, einfachere Zulagen und flexiblere Auszahlungsformen. Aber sie macht Altersvorsorge nicht unbedingt einfacher. Wer nur auf Förderung schaut, übersieht Kosten. Wer nur auf Kosten schaut, übersieht Steuern. Wer nur auf Rendite schaut, übersieht Risiko. Wer nur auf ein neues Produkt schaut, übersieht womöglich sein eigentliches Ziel.
Das Ziel ist nicht, irgendein Altersvorsorgedepot abzuschließen. Das Ziel ist ein planbarer Ruhestand mit klaren Zahlen, sauberer Struktur und einer Strategie, die auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch Sinn ergibt.
Unser Rat: Bleiben Sie ruhig. Sammeln Sie Informationen. Prüfen Sie bestehende Verträge. Und treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung, nur weil ab 2027 ein neues Produkt am Markt ist.
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag oder möchten wissen, ob die neue Altersvorsorge-Reform ab 2027 für Sie sinnvoll sein könnte?
Dann lassen Sie Ihre Situation strukturiert prüfen. Bei König Finanzen betrachten wir nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern Ihre gesamte Ruhestandsplanung: bestehende Verträge, Steuerwirkung, Fördermöglichkeiten, Kosten, Liquidität und Ihr persönliches Ziel.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch und bringen Sie Klarheit in Ihre Altersvorsorge, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Transparenz-Hinweis // Disclaimer
Stand: Mai / Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Die konkreten Auswirkungen der Altersvorsorge-Reform hängen von Ihrer persönlichen Situation, bestehenden Verträgen, steuerlichen Rahmenbedingungen und zukünftigen Produktbedingungen ab. Regelungen, Verwaltungsanweisungen und Anbieterbedingungen können sich ändern. Eine individuelle Prüfung ist vor Vertragsänderungen, Kündigungen, Übertragungen oder Neuabschlüssen dringend empfehlenswert.

Annalena Bichler verbindet über 6 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche mit Expertise in Kommunikation, Prozessstruktur und fachlicher Aufbereitung. Bei König Finanzen macht sie komplexe Finanzthemen verständlich und zielgruppengerecht zugänglich.