Ab 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro Grundzulage, Kapitalmarktanlage ohne Garantie und neuen Regeln für Riester-Bestandskunden. Wir erklären, was feststeht, welche Chancen und Risiken bestehen und warum 2026 noch kein Grund für Aktionismus besteht.

Bild: vegefox.com / Adobe Stock
Ab 2027 bekommt die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland eine neue Grundlage. Mit dem Altersvorsorgedepot wird erstmals eine geförderte Vorsorgelösung möglich, die vollständig auf eine Kapitalgarantie verzichten und stärker am Kapitalmarkt investieren kann. Gleichzeitig ändern sich Zulagen, Förderberechtigung und Auszahlungsregeln.
Das klingt nach einer Reform, mit der man sich früh beschäftigen sollte. Das stimmt, allerdings bedeutet Beschäftigen in dem Sinne nicht automatisch sofort Handeln. Ein Altersvorsorgedepot kann erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Für Verbraucher besteht deshalb 2026 grundsätzlich kein Anlass, vorschnell einen Vertrag abzuschließen oder einen bestehenden Riester-Vertrag umzubauen. Auch die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich von übereilten Entscheidungen ab.
Was bereits feststeht, wie die neue Förderung funktioniert und an welchen Stellen genauer hingesehen werden sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Stand: August 2026 – Regelungen können sich ändern.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
- Wie funktioniert die Förderung ab 2027?
- Wer kann die neue Förderung nutzen?
- Welche Produkte wird es geben?
- Welche Chancen bietet das Altersvorsorgedepot?
- Wo liegen Nachteile und Risiken?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Besteht 2026 bereits Handlungsbedarf?
- Worauf sollten Verbraucher ab 2027 achten?
- Fazit
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist Teil der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und soll die bisherige Riester-Produktwelt ab 2027 deutlich erweitern.
Der wesentliche Unterschied: Das eigentliche Altersvorsorgedepot kommt ohne Kapitalgarantie aus. Dadurch kann ein größerer Teil des Vorsorgekapitals langfristig in kapitalmarktorientierte Anlagen investiert werden. Zulässig sind bestimmte, gesetzlich definierte Anlageformen. Dazu können insbesondere Fonds und ETFs gehören. Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert.
Wichtig ist dabei die Begriffstrennung: Ein „Altersvorsorgedepot mit Garantie“ gibt es in diesem Sinne nicht. Wer eine Garantie wünscht, kann innerhalb der neuen geförderten Altersvorsorge stattdessen auf Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie zum Beginn der Auszahlungsphase zurückgreifen.
Damit verfolgt die Reform einen grundsätzlich sinnvollen Ansatz: Nicht jeder Anleger hat dasselbe Sicherheitsbedürfnis. Künftig soll stärker unterschieden werden können zwischen Renditechance und Garantie.
Wie funktioniert die Förderung des Altersvorsorgedepots?
Eine der größten Änderungen betrifft die staatlichen Zulagen. Statt der bisherigen weitgehend festen Riester-Grundzulage richtet sich die Förderung künftig stärker danach, wie viel tatsächlich eingezahlt wird.
Die neue Grundzulage
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Grundzulage 50 Prozent. Der Staat gibt also für jeden selbst eingezahlten Euro 50 Cent hinzu. Für Eigenbeiträge zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung weitere 25 Prozent.
Daraus ergibt sich folgende Größenordnung:
| Eigener Jahresbeitrag | Grundzulage | Eigener Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| 120 € | 60 € | 10 € |
| 360 € | 180 € | 30 € |
| 900 € | 315 € | 75 € |
| 1.800 € | 540 € | 150 € |
Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr bei einem eigenen Jahresbeitrag von 1.800 Euro.
Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind
Zusätzlich kann für kindergeldberechtigte Kinder eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr hinzukommen. Auch sie wird beitragsabhängig berechnet: Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es je Kind einen Euro Kinderzulage. Die volle Kinderzulage kann damit bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro pro Monat beziehungsweise 300 Euro pro Jahr erreicht werden. Das Geburtsjahr des Kindes spielt für die Höhe der maximalen Kinderzulage künftig keine Rolle mehr.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Wie viel kann insgesamt eingezahlt werden?
Pro Jahr können maximal 6.840 Euro in einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen Einzahlung und Förderung: Nur Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr werden über die neue Zulagensystematik gefördert. Darüber hinausgehende Beiträge bis zur Einzahlungsgrenze sind ungeförderte Beiträge und werden steuerlich entsprechend anders behandelt.
Wie funktioniert der Steuervorteil?
Neben den Zulagen bleibt der Sonderausgabenabzug bestehen. Künftig können grundsätzlich bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs steuerlich berücksichtigt werden. Ohne Kinder kann der anzusetzende Betrag bei voller Grundzulage damit beispielsweise bis zu 2.340 Euro betragen.
Wichtig dabei: Grundzulage und Steuerersparnis werden nicht einfach vollständig addiert. Das Finanzamt führt wie bisher eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob sich aus dem Sonderausgabenabzug ein höherer steuerlicher Vorteil ergibt als aus den bereits gewährten Zulagen. Nur ein darüber hinausgehender Vorteil wirkt sich zusätzlich aus.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die aus geförderten Beiträgen stammen, grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nachgelagert besteuert. Erträge und Wertsteigerungen werden dafür während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Besonders für Gutverdiener ist deshalb eine isolierte Betrachtung der „540 Euro Förderung“ wenig aussagekräftig. Entscheidend ist das Gesamtergebnis aus Zulage, zusätzlichem Steuereffekt, Kosten, Anlagedauer, Rendite und späterer Besteuerung.
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
Mit der Reform wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Neben Arbeitnehmern, Beamten und weiteren bereits heute begünstigten Personengruppen können künftig grundsätzlich auch Selbstständige und Freiberufler sowie bestimmte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein.
Damit wird das neue System für Berufsgruppen relevant, denen die klassische Riester-Förderung bislang teilweise nicht unmittelbar offenstand. Gerade für Selbstständige bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das Altersvorsorgedepot künftig die beste Vorsorgelösung sein wird. Es erweitert zunächst einmal die Auswahl. Ob die Förderung gegenüber anderen Vorsorge- und Investmentmöglichkeiten tatsächlich einen Mehrwert bietet, muss individuell gerechnet werden.
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Welche Produkte wird es geben?
Im neuen System lassen sich im Kern drei Ausprägungen unterscheiden.
1. Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Hier steht die Kapitalmarktanlage im Vordergrund. Eine Beitrags- oder Kapitalgarantie besteht nicht. Dadurch können höhere Aktienquoten und entsprechend höhere langfristige Renditechancen möglich werden. Gleichzeitig trägt der Anleger aber auch das Kapitalmarktrisiko.
2. Standarddepot
Das Standarddepot ist eine besonders vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet grundsätzlich mit zwei Investmentvermögen: einem chancenorientierteren und einem vorsichtigeren Fonds. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital nach den Standardeinstellungen schrittweise in das defensivere Investment umgeschichtet.
Besonders relevant ist der Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen beim Standarddepot maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte müssen grundsätzlich ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines Kooperationspartners anbieten.
Daneben ermöglicht das Gesetz ein öffentlich organisiertes Standarddepot. Dessen konkrete Umsetzung ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums fehlt derzeit noch die dafür erforderliche Verordnung.
3. Garantieprodukte
Für Anleger mit höherem Sicherheitsbedürfnis bleiben Garantieprodukte vorgesehen. Möglich sind Garantien von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase. Die Kehrseite ist bekannt: Je mehr Kapital für Garantien vorgehalten werden muss, desto geringer kann der Anteil sein, der langfristig renditeorientiert investiert wird.
Welche Chancen bietet das neue Altersvorsorgedepot?
Die Reform behebt einige Schwächen, die bei der bisherigen Riester-Welt immer wieder diskutiert wurden.
Höhere Renditechancen durch den Verzicht auf Garantien
Gerade bei langen Anlagezeiträumen können hohe Garantien den Vermögensaufbau deutlich einschränken. Das Altersvorsorgedepot erlaubt erstmals eine staatlich geförderte Vorsorge ohne entsprechende Garantiepflicht. Wer noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat und zwischenzeitliche Kursschwankungen tragen kann, erhält damit grundsätzlich mehr Möglichkeiten zur Kapitalmarktteilnahme.
Einfachere Förderung
Die neue Zulage ist leichter nachvollziehbar: Der Förderbetrag hängt unmittelbar vom eigenen Beitrag ab. Statt zunächst Einkommen, Mindesteigenbeitrag und Zulagenhöhe miteinander zu verrechnen, lässt sich deutlich schneller einschätzen, welche Grundzulage ein bestimmter Beitrag auslöst.
Neue Möglichkeiten für Selbstständige
Dass Selbstständige und Freiberufler stärker in die Förderung einbezogen werden, erweitert die Einsatzmöglichkeiten der geförderten privaten Altersvorsorge erheblich.
Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase
Künftig ist nicht zwingend eine lebenslange Verrentung erforderlich. Neben der lebenslangen Leibrente kann ein Auszahlungsplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr gewählt werden. Bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase weiterhin als Teilkapital entnommen werden.
Einfacherer Vertragswechsel
Abschlusskosten müssen bei neuen Verträgen über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Zudem muss der abgebende Anbieter einen Wechsel nach fünf Jahren grundsätzlich kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter kann allerdings eine begrenzte Verwaltungspauschale verlangen. Das reduziert zumindest einen Teil der wirtschaftlichen Hürden, die heute bei einem Anbieterwechsel bestehen können.
Welche Nachteile und Risiken gibt es?
Mehr Renditechance bedeutet nicht automatisch eine bessere Altersvorsorge. Das neue System bringt auch Punkte mit sich, die Verbraucher genau prüfen sollten.
Ohne Garantie sind Verluste möglich
Beim Altersvorsorgedepot gibt es bewusst keine Kapitalgarantie. Das ist langfristig eine Chance, bedeutet aber gleichzeitig: Der Depotwert kann schwanken und zeitweise deutlich unter den eingezahlten Beträgen liegen. Wer Verluste nur theoretisch akzeptiert, in schwachen Börsenphasen realiter aber verkauft oder die Strategie ändert, kann gerade mit einer stärker kapitalmarktorientierten Vorsorge schlechte Entscheidungen treffen.
Der Kostendeckel gilt nicht für alle Produkte
Die Grenze von 1,0 Prozent Effektivkosten gilt für das Standarddepot, nicht pauschal für sämtliche neuen Altersvorsorgeverträge. Bei anderen Produkten können die Kosten höher liegen. Gerade über Laufzeiten von 20, 30 oder 40 Jahren haben auch scheinbar kleine Kostenunterschiede einen erheblichen Einfluss auf das Endkapital. Die Verbraucherzentralen sehen diesen Punkt besonders kritisch und empfehlen, Kosten sehr genau mit regulären Depotlösungen zu vergleichen.
Zertifiziert bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll
Ein wichtiger Punkt, der in der Diskussion leicht untergeht: Die staatliche Zertifizierung bestätigt, dass ein Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie bewertet nicht, ob das Produkt wirtschaftlich attraktiv ist, ob die Kosten angemessen sind oder ob das konkrete Investment zum jeweiligen Anleger passt. Ab 2027 erfolgt die Zertifizierung zudem zunächst unter Widerrufsvorbehalt und ohne vollständige Vorabprüfung sämtlicher Voraussetzungen. Ein Zertifikat ersetzt deshalb keinen Produktvergleich.
Das Geld ist für die Altersvorsorge gebunden
Der frühestmögliche reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich beim 65. Lebensjahr. Der reguläre Beginn kann bis zum 70. Lebensjahr aufgeschoben werden; bestimmte Ausnahmen bestehen etwa bei einem früheren gesetzlichen Rentenbezug. Dieser Punkt ist gerade für Menschen entscheidend, die vor 65 selbstbestimmt aus dem Berufsleben aussteigen möchten.
Ein Altersvorsorgedepot kann dann ein Baustein für die Versorgung im späteren Ruhestand sein. Es löst aber nicht automatisch die Finanzierung der Jahre zwischen einem beispielsweise mit 58 geplanten Ruhestand und dem frühestmöglichen Zugriff auf das geförderte Kapital. Wer früher aufhören möchte zu arbeiten, braucht deshalb häufig zusätzlich flexibel verfügbares Brückenkapital.
Genau hier zeigt sich, warum Altersvorsorge nicht mit der Auswahl eines einzelnen Produkts beginnen sollte. Zunächst muss klar sein, wann Ruhestand beginnen soll, welches Kapital bis dahin benötigt wird und welcher Teil davon wann verfügbar sein muss.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss diesen nicht kündigen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise noch werden, gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich mit den bisherigen Vertragsbedingungen und der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Ab 2027 bestehen im Wesentlichen mehrere Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Den alten Vertrag unverändert weiterführen
Garantien, vertragliche Konditionen und bisherige Förderlogik können bestehen bleiben. Gerade ältere Verträge können Eigenschaften enthalten, die heute nicht ohne Weiteres wiederherzustellen wären. Deshalb sollte ein bestehender Vertrag niemals allein deshalb aufgegeben werden, weil eine neue Produktgeneration verfügbar wird.
Möglichkeit 2: Nur in die neue Förderung wechseln
Ein bestehender Riester-Vertrag kann grundsätzlich behalten und lediglich auf die neue Fördersystematik umgestellt werden. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben dabei grundsätzlich erhalten. Ein solcher Wechsel sollte jedoch durchgerechnet werden, da sich alte und neue Förderung je nach Einkommen, Kinderzahl, Beitrag und Vertrag unterschiedlich auswirken. Ein späterer Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht vorgesehen.
Möglichkeit 3: Das Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen
Das vorhandene Riester-Vermögen kann auf einen neuen Altersvorsorgevertrag beziehungsweise ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass allein dadurch die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Dann gelten allerdings die Konditionen des neuen Vertrags. Außerdem können je nach Zeitpunkt Wechsel-, Abschluss- und Verwaltungskosten entstehen.
Vorsicht beim zusätzlichen Neuabschluss
Besonders wichtig: Wer ab 2027 neben einem bestehenden Riester-Vertrag einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, sollte die Förderfolgen vorher prüfen. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass mit Abschluss eines neuen Vertrags die neue Fördersystematik greift und der bisherige Förder-Bestandsschutz des Altvertrags endet. Außerdem wird die Zulage grundsätzlich nur für maximal zwei Verträge gewährt. Mehrere Verträge vervielfachen die staatliche Förderung also nicht. Ein neues Altersvorsorgedepot „einfach zusätzlich“ abzuschließen, kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf bereits vorhandene Verträge haben.
Besteht 2026 bereits Handlungsbedarf?
Für das Altersvorsorgedepot selbst: grundsätzlich nein. Neue Altersvorsorgeprodukte nach der Reform können erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ein Produkt, das Ihnen 2026 bereits als vermeintliches Altersvorsorgedepot angeboten wird, ist damit noch kein Altersvorsorgedepot im Sinne der neuen gesetzlichen Produktwelt. Auch bei bestehenden Riester-Verträgen gibt es keinen automatischen Änderungszwang. Die Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und insbesondere die Konditionen des öffentlich organisierten Standardprodukts abzuwarten.
Unsere Einordnung fällt ähnlich aus: Eine Entscheidung über ein Produkt, dessen konkrete Alternativen noch gar nicht vollständig am Markt verfügbar sind, muss im August 2026 nicht vorweggenommen werden. Eine Ausnahme sollte man allerdings kennen: Wer unabhängig von der Reform ohnehin noch einen Riester-Vertrag nach bisherigem Recht abschließen möchte, kann dies nur noch bis Ende 2026 tun. Auch daraus sollte jedoch kein künstlicher Abschlussdruck entstehen. Eine auslaufende Frist macht ein Produkt nicht automatisch passend.
Was Sie stattdessen heute bereits tun können
Kein Produktabschluss bedeutet nicht, dass Sie Ihre Altersvorsorge auf 2027 verschieben sollten. Im Gegenteil: Sinnvoll ist, bereits heute die Fragen zu klären, die für jede spätere Produktauswahl entscheidend sind:
- Wie hoch ist Ihr voraussichtlicher Kapitalbedarf im Ruhestand?
- Ab welchem Alter möchten Sie finanziell die Möglichkeit haben, nicht mehr arbeiten zu müssen?
- Welche gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche bestehen bereits?
- Welche vorhandenen Riester- oder anderen Vorsorgeverträge besitzen Sie?
- Wie viel Kapital muss vor dem 65. Lebensjahr flexibel verfügbar sein?
- Welche Schwankungen können und wollen Sie bei Ihrer Kapitalanlage tragen?
- Welche steuerlichen Effekte entstehen in Ihrer persönlichen Situation?
Wer diese Zahlen kennt, kann ab 2027 beurteilen, ob ein Altersvorsorgedepot sinnvoll ist und welche Rolle es im Gesamtplan spielen sollte. Wer diese Zahlen nicht kennt, kann zwar Produkte vergleichen, weiß aber noch immer nicht, welches Problem damit eigentlich gelöst werden soll.
Worauf sollten Verbraucher ab 2027 achten?
Sobald konkrete Produkte verfügbar sind, lohnt sich ein strukturierter Vergleich. Dabei sollten mindestens folgende Punkte betrachtet werden:
- Kosten: Wie hoch sind Effektivkosten, Depotkosten, Fondskosten und weitere Vertragskosten über die gesamte Laufzeit?
- Kapitalanlage: Welche ETFs oder Fonds stehen tatsächlich zur Verfügung? Wie hoch kann die Aktienquote sein und wie wird das Portfolio gesteuert?
- Risikomanagement: Erfolgt vor dem Ruhestand automatisch eine Umschichtung? Passt diese zum eigenen geplanten Rentenbeginn?
- Garantie: Wird tatsächlich eine Garantie benötigt und welcher Renditeverzicht kann damit verbunden sein?
- Auszahlungsphase: Leibrente oder Auszahlungsplan? Wie lange wird ausgezahlt? Was geschieht mit noch vorhandenem Kapital im Todesfall?
- Besteuerung: Wie sieht das Ergebnis nach Steuern aus nicht nur während der Ansparphase, sondern über den gesamten Zeitraum?
- Bestehende Verträge: Welche Vorteile würden bei einem Wechsel aus einem alten Riester-Vertrag aufgegeben?
- Alternative Anlageformen: Wie schneidet das geförderte Produkt gegenüber einem flexiblen, ungeförderten Depot oder anderen Vorsorgebausteinen ab?
Die entscheidende Frage lautet deshalb „Welche Kombination bringt mich mit vertretbaren Kosten, Risiken und Steuern zu meinem gewünschten Ruhestandszeitpunkt?“
Fazit: Eine interessante Reform, aber noch kein Grund für überschnellen Aktionismus
Das Altersvorsorgedepot ist eine der weitreichendsten Veränderungen der geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente.
Der Verzicht auf eine verpflichtende Kapitalgarantie, die stärkere Kapitalmarktorientierung, eine verständlichere Zulagenförderung und die Öffnung für Selbstständige schaffen interessante neue Möglichkeiten.
Gleichzeitig bleibt ein Grundsatz bestehen: Staatliche Förderung macht aus einem Produkt noch keine gute Gesamtstrategie.
Kosten, Kapitalanlage, Besteuerung, Verfügbarkeit und bestehende Verträge müssen zusammen betrachtet werden. Besonders für Menschen, die ihren Ruhestand bereits vor dem 65. Lebensjahr selbst bestimmen möchten, kann das Altersvorsorgedepot ohnehin nur ein Teil der Lösung sein.
Für 2026 bedeutet das aus unserer Sicht: informieren, bestehende Verträge nicht vorschnell verändern und die konkrete Produktlandschaft ab 2027 abwarten. Was Sie dagegen nicht aufschieben müssen, ist die Planung selbst.
Ihr Ruhestand beginnt mit einer Zahl, nicht mit einem Produkt
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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
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Kann ich bereits 2026 ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Nein. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Angebote oder Übergangslösungen im Jahr 2026 sind noch kein Altersvorsorgedepot nach der neuen gesetzlichen Produktwelt.
Ist das Altersvorsorgedepot einfach ein staatlich gefördertes ETF-Depot?
Jein, nicht ganz. ETFs können innerhalb eines Altersvorsorgedepots genutzt werden, das Depot selbst unterliegt jedoch gesetzlichen Vorgaben, einer begrenzten Auswahl zulässiger Anlageformen sowie besonderen Förder- und Auszahlungsregeln. Es ist damit nicht mit einem frei verfügbaren normalen Wertpapierdepot gleichzusetzen.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Kapitalgarantie?
Nein. Das Altersvorsorgedepot selbst verzichtet auf Garantien. Wer eine Garantie wünscht, kann stattdessen ein separates Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Garantieniveau wählen.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag 2026 ändern?
Nein. Für bestehende beziehungsweise bis Ende 2026 abgeschlossene Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Ein Wechsel ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Ist das Altersvorsorgedepot automatisch besser als ein normales ETF-Depot?
Nein. Die staatliche Förderung und die Steuerfreiheit während der Ansparphase sind Vorteile. Dem stehen unter anderem Bindungsfristen, spätere Besteuerung, Produktvorgaben und Kosten gegenüber. Welche Variante wirtschaftlich besser abschneidet, hängt von der individuellen Situation und dem konkreten Produkt ab. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich einen Vergleich mit ungeförderten Depotlösungen.
Disclaimer und Transparenzhinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Steuer-, Rechts- noch eine individuelle Anlageberatung dar. König Finanzen erbringt keine Steuerberatung. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf öffentlich zugänglichem steuerlichem Allgemeinwissen und dem zum August 2026 öffentlich bekannten Rechts- und Informationsstand. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und sollte bei Bedarf mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Einzelheiten der praktischen Umsetzung des neuen Altersvorsorgesystems können sich insbesondere durch noch ausstehende Verordnungen und die konkrete Produktgestaltung der Anbieter weiter präzisieren.

Thomas König ist Inhaber von König Finanzen und spezialisiert auf strategische Altersvorsorge, Steueroptimierung und Vermögensaufbau. Sein Fokus liegt auf klaren Finanzkonzepten, die Ruhestandsplanung, Kapitalanlage und Absicherung nachvollziehbar miteinander verbinden.








